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OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Feuer-Industrieversicherung sowie aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung; Ersatz eines Schadens infolge einer Brandstiftung in einer Produktionshalle zur Aufarbeitung gebrauchter Stahlfässer und den Handel mit ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
FBUB § 7 ; AGBG § 9
Klausel über Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verlust sowohl der Inventuren als auch der Bilanzen ist unwirksam - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 28.06.2001 - 18 O 530/00
- OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 239
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93
Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der …
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
Die an objektiven Maßstäben orientierte Auslegung von Klauseln in AGBs, die grundsätzlich aus der Sicht durchschnittlicher, aufmerksamer und um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung des Stellenwertes der Klausel im Regelwerk vorzunehmen ist (BGH, Urt.v.02.03.1994 - IV ZR 109/93- VersR 1994, 549), richtet sich bei Spezialversicherungen - wozu die Betriebsunterbrechungsversicherung zählt - nach dem Verständnis der beteiligten Kreise, mithin im Entscheidungsfall dem Verständnis, wie es in Unternehmerkreisen zu erwarten ist. - BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88
Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
Beweisbelastet für die Voraussetzungen des § 61 VVG und damit für die behauptete vorsätzliche Brandstiftung des Klägers ist die Beklagte, wobei ihr in der Feuerversicherung Beweiserleichterungen, wie sie die Rechtsprechung für die Kaskoversicherung und die Diebstahlversicherung herausgearbeitet hat, nicht zur Verfügung stehen (BGH, Urt.v.17.05.1989 IV a ZR 130/88 - VersR 1989, 841; BGH, Urt.v.24.04.1990 IV ZR 49/89 - VersR 1990, 894, jeweils m.w.N.). - BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96
Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
Eine Beweisführung mittels eines Anscheinsbeweises ist nicht zulässig, wenn es um die Feststellung der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls geht (BGH, Urt.v.09.04.1997 - IV ZR 73/96 - NJW-RR 1997, 1112 m.w.N.). - BGH, 25.04.1990 - IV ZR 49/89
Nachweis eines unredlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
Beweisbelastet für die Voraussetzungen des § 61 VVG und damit für die behauptete vorsätzliche Brandstiftung des Klägers ist die Beklagte, wobei ihr in der Feuerversicherung Beweiserleichterungen, wie sie die Rechtsprechung für die Kaskoversicherung und die Diebstahlversicherung herausgearbeitet hat, nicht zur Verfügung stehen (BGH, Urt.v.17.05.1989 IV a ZR 130/88 - VersR 1989, 841; BGH, Urt.v.24.04.1990 IV ZR 49/89 - VersR 1990, 894, jeweils m.w.N.).